Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten

Datum: 10.04.2024 · Referenz: A9-0013/2024

Berichterstatter/in: Axel Voss · Federführender Ausschuss:

technische Norm Verwaltungsformalität Interinstitutionelle Zusammenarbeit (EU) Informationsaustausch Handelsinformation soziale Verantwortung von Unternehmen Offenlegung von Daten dauerhafte Entwicklung Drittland
Gesamtergebnis: 562 Dafür
562 Dafür
44 Dagegen
15 Enthaltung
84 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Verlängerung der Frist für Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre.
  • Fokus auf sektorspezifische Standards für Hochrisikobranchen.
  • Konsultation von Parlament und Mitgliedstaaten zu EFRAG-Standards.
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