Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf den Umfang der zulässigen Vermögenswerte und Investitionen, die Anforderungen an die Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung, die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen sowie in Bezug auf die Anforderungen für die Zulassung, die Anlagepolitik und die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds

Datum: 15.02.2023 · Referenz: A9-0196/2022

Finanzinstrument Emission von Wertpapieren Wertpapier Kapitalanlagegesellschaft langfristige Finanzierung Investitionspolitik Finanzinstitution
Gesamtergebnis: 492 Dafür
492 Dafür
109 Dagegen
27 Enthaltung
239 Nicht abgestimmt
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