Gemeinsame Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten

Datum: 27.03.2019 · Referenz: A8-0259/2018

Gesamtergebnis: 0 Dafür
0 Dafür
0 Dagegen
0 Enthaltung
193 Nicht abgestimmt
Vorherige Weiter
Änderungsantrag — Du siehst gerade eine Teilabstimmung (Änderungsantrag) zur Hauptabstimmung.
← Zur Hauptabstimmung
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Kombinierter Güterverkehr soll durch Richtlinie 92/106/EWG gestärkt werden.
  • 150 km-Grenze für Straßen-Teilstrecken im kombinierten Verkehr festgelegt.
  • Digitalisierung und Infrastrukturausbau als zentrale Maßnahmen bis 2030.
Änderungsanträge
Filter nach Land
← Zurück