Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1272/2008, (EG) Nr. 1223/2009 und (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte

Datum: 29.04.2026 · Referenz: A10-0104/2026

Berichterstatter/in: Piotr Müller, Dimitris Tsiodras · Federführender Ausschuss:

digitale Technologie Etikettierung kosmetisches Erzeugnis Umweltschutz Marktüberwachung chemisches Erzeugnis Sicherheit des Produkts Gesundheitsrisiko Gefahrstoff Verwaltungsformalität Düngemittel
Gesamtergebnis: 539 Dagegen
99 Dafür
539 Dagegen
6 Enthaltung
75 Nicht abgestimmt
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Antrag auf Ablehnung der Vorlage

Abgestimmt wird nicht über den Inhalt der Vorlage, sondern über den Antrag, sie insgesamt abzulehnen. Eine Zustimmung richtet sich also gegen die Vorlage; wird der Antrag abgelehnt, läuft das Verfahren weiter.

Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Vereinfachung von Kennzeichnungsregeln für chemische Produkte und Düngemittel.
  • Einführung digitaler Kontaktdaten auf Etiketten zur Beschleunigung von Kontrollen.
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Vereinfachung von Verfahren für KMU.
Änderungsanträge
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