Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind

Referenz: A10-0153/2025

Datum: 12.02.2026

grenzüberschreitende Zusammenarbeit Unternehmensethik Anwendung des Gesetzes Zusammenarbeit der Verwaltungen Lebensmittelindustrie institutionelle Zuständigkeit Lieferkette Landwirtschafts- und Ernährungssektor Missbrauchsklausel Lieferant Versorgung Kontrollorgan
Gesamtergebnis
555
159
555 Dafür
0 Dagegen
26 Enthaltung
159 Nicht abgestimmt
Die Verordnung stärkt die Zusammenarbeit nationaler Behörden bei der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Ziel ist es, grenzüberschreitende Verstöße effektiver zu verfolgen, indem Informationsaustausch und Amtshilfe zwischen Mitgliedstaaten verbessert werden. Besonders im Fokus stehen Praktiken, die Landwirte und kleinere Lieferanten benachteiligen, etwa durch Einzelhandelsallianzen. Die Regelungen umfassen klare Fristen für Auskunftsersuchen und Mechanismen zur Vollstreckung von Sanktionen. Politisch soll damit ein fairer Wettbewerb im Binnenmarkt gesichert und die Position schwächerer Marktteilnehmer gestärkt werden.
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