Einwand gemäß Artikel 115 Absätze 2 und 3 der Geschäftsordnung gegen den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte T25 (ACS-ZMØØ3-2) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

Datum: 11.02.2026 · Referenz: B10-0106/2026

Berichterstatter/in: Biljana Borzan, Anja Hazekamp, Sirpa Pietikäinen +1 · Federführender Ausschuss:

Lebensmittelsicherheit Gesundheitsrecht transgene Pflanze Herbizid Vorsorgeprinzip Mais Umweltschutz Vorbeugung von Umweltrisiken Futtermittel menschliche Ernährung genetisch veränderter Organismus Verbraucherinformation
Gesamtergebnis: 462 Dafür
462 Dafür
169 Dagegen
22 Enthaltung
66 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Erneuerung der Zulassung für genetisch veränderten Mais T25 wird kritisch bewertet, da langfristige Risiken für Umwelt und Gesundheit unzureichend untersucht sind. Der Mais ist resistent gegen Glufosinat, ein in der EU verbotenes Herbizid, was Bedenken hinsichtlich erhöhter Pestizidrückstände aufwirft. Fehlende Nachweise zu kumulativen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Tiergesundheit stehen im Widerspruch zum Vorsorgeprinzip. Die Zulassung könnte ungleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Landwirte schaffen, die strengere Standards einhalten müssen. Gefordert wird eine Reform des Zulassungsverfahrens, um demokratische Defizite und mangelnde Unterstützung der Mitgliedstaaten zu adressieren.
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