Einwand gemäß Artikel 115 Absätze 2 und 3 der Geschäftsordnung gegen den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte DBN-09004-6 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

Datum: 11.02.2026 · Referenz: B10-0107/2026

Berichterstatter/in: Martin Häusling, Sirpa Pietikäinen, Anja Hazekamp +1 · Federführender Ausschuss:

Gesamtergebnis: 461 Dafür
461 Dafür
169 Dagegen
22 Enthaltung
67 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Zulassung genetisch veränderter Sojabohnen der Sorte DBN-09004-6 für den EU-Markt wird kritisch bewertet. Diese Sojabohnen sind resistent gegen die Herbizide Glufosinat und Glyphosat, deren gesundheitliche und ökologische Risiken umstritten sind. Langfristige Studien zu toxikologischen Auswirkungen und Wechselwirkungen mit Pestizidrückständen fehlen. Der Einsatz solcher herbizidresistenter Pflanzen könnte den Pestizidverbrauch erhöhen und die biologische Vielfalt gefährden. Politisch wird gefordert, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und das Zulassungsverfahren für GVO zu reformieren.
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