Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene

Referenz: A10-0259/2025

Datum: 10.02.2026

Drittland internationaler Schutz Geopolitik Grundrechte EU-Migrationspolitik politische Zusammenarbeit Staatenloser illegale Zuwanderung Asylrecht ausländischer Staatsangehöriger Asylbewerber Flüchtling
Gesamtergebnis
408
184
60
88
408 Dafür
184 Dagegen
60 Enthaltung
88 Nicht abgestimmt
Die Verordnung zielt darauf ab, eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer einzuführen, um Asylverfahren zu beschleunigen und einheitlicher zu gestalten. Bewerberländer für den EU-Beitritt sowie weitere Drittstaaten werden als sichere Herkunftsländer eingestuft, sofern keine konkreten Risiken wie bewaffnete Konflikte oder systematische Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Die Mitgliedstaaten behalten das Recht, zusätzliche Länder national zu bestimmen, doch soll die EU-Liste für mehr Kohärenz sorgen. Die Einstufung basiert auf objektiven Kriterien wie Anerkennungsquoten und Menschenrechtsstandards, bleibt aber dynamisch anpassbar. Individuelle Prüfungen jedes Asylantrags bleiben trotz beschleunigter Verfahren gewährleistet.
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