Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 hinsichtlich der Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats

Datum: 10.02.2026 · Referenz: A10-0255/2025

EU-Migrationspolitik Rückkehrbeihilfe illegale Zuwanderung öffentliche Sicherheit Drittland internationaler Schutz Asylrecht Flüchtlingshilfe Rückwanderung ausländischer Staatsangehöriger
Gesamtergebnis: 396 Dafür
396 Dafür
226 Dagegen
30 Enthaltung
89 Nicht abgestimmt
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Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 lockert die Anforderungen für die Anwendung des „sicheren Drittstaats“-Konzepts. Mitgliedstaaten können nun auch ohne bestehende Verbindung zum Antragsteller handeln, sofern Abkommen mit Drittstaaten vorliegen. Ziel ist eine effizientere und einheitlichere Asylpolitik in der EU, die Missbrauch verhindern und Verfahren beschleunigen soll. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie unbegleitete Minderjährige bleiben von der Regelung ausgenommen, es sei denn, Sicherheitsrisiken bestehen. Transparenz und Koordination zwischen Mitgliedstaaten werden durch Meldepflichten gestärkt.
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