Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) Nr. 251/2014 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse

Datum: 10.02.2026 · Referenz: A10-0220/2025

Rebfläche Anpassung an den Klimawandel Stützungspolitik Verbraucherinformation Angleichung der Normen Ursprungsbezeichnung Agrarbeihilfe alkoholfreies Getränk Förderung des Handels Weinbau Anpflanzung aromatisierter Wein Etikettierung
Gesamtergebnis: 625 Dafür
625 Dafür
15 Dagegen
11 Enthaltung
90 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Verordnung zielt darauf ab, Marktregeln und Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor der EU anzupassen, um Überproduktion und sinkende Nachfrage auszugleichen. Winzer erhalten die Möglichkeit, auf bestehende Neuanpflanzungsgenehmigungen ohne Sanktionen zu verzichten, um Anreize für ungenutzte Rebflächen zu reduzieren. Mitgliedstaaten dürfen Genehmigungen in Regionen mit Überangebot einschränken, während sie gleichzeitig traditionelle Anbaugebiete und klimaresistente Rebsorten fördern. Harmonisierte Vorschriften für alkoholarme Weine und elektronische Etikettierung sollen Verbraucherinformationen verbessern und den Binnenmarkt stärken. Zudem werden finanzielle Anreize für nachhaltige Investitionen und Krisenmaßnahmen wie Rodung oder Destillation geschaffen.
Filter nach Land
← Zurück