Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) Nr. 251/2014 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse

Referenz: A10-0220/2025

Datum: 10.02.2026

Rebfläche Anpassung an den Klimawandel Stützungspolitik Verbraucherinformation Angleichung der Normen Ursprungsbezeichnung Agrarbeihilfe alkoholfreies Getränk Förderung des Handels Weinbau Anpflanzung aromatisierter Wein Etikettierung
Gesamtergebnis
625
89
625 Dafür
15 Dagegen
11 Enthaltung
89 Nicht abgestimmt
Die Verordnung zielt darauf ab, Marktregeln und Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor der EU anzupassen, um Überproduktion und sinkende Nachfrage auszugleichen. Winzer erhalten die Möglichkeit, auf bestehende Neuanpflanzungsgenehmigungen ohne Sanktionen zu verzichten, um Anreize für ungenutzte Rebflächen zu reduzieren. Mitgliedstaaten dürfen Genehmigungen in Regionen mit Überangebot einschränken, während sie gleichzeitig traditionelle Anbaugebiete und klimaresistente Rebsorten fördern. Harmonisierte Vorschriften für alkoholarme Weine und elektronische Etikettierung sollen Verbraucherinformationen verbessern und den Binnenmarkt stärken. Zudem werden finanzielle Anreize für nachhaltige Investitionen und Krisenmaßnahmen wie Rodung oder Destillation geschaffen.
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