Bekämpfung der Straflosigkeit mittels EU-Sanktionen, auch mittels der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (sogenannte Magnitski-Verordnung der EU)

Referenz: A10-0266/2025

Datum: 21.01.2026

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Demokratie Grundrechte Korruption Menschenrechte restriktive Maßnahme der EU internationale Sanktion Einfrieren von Vermögenswerten Rechtsstaat Menschenrechtsbewegung Straflosigkeit Reiseverbot (EU)
Gesamtergebnis
440
127
114
440 Dafür
127 Dagegen
59 Enthaltung
114 Nicht abgestimmt
Die EU stärkt mit der Magnitski-Verordnung gezielte Sanktionen gegen Verantwortliche schwerer Menschenrechtsverletzungen weltweit. Ziel ist es, Straflosigkeit zu bekämpfen, indem Vermögenswerte eingefroren und Einreiseverbote verhängt werden. Die Regelung soll bestehende Lücken schließen, insbesondere bei geografischer und thematischer Ungleichheit der Listeneinträge. Korruption und transnationale Repression sollen künftig stärker berücksichtigt werden. Eine einheitliche Umsetzung durch alle Mitgliedstaaten und mehr Transparenz sind zentrale Forderungen zur Steigerung der Wirksamkeit.
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