Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden

Datum: 21.01.2026 · Referenz: A10-0248/2025

Frontex Flüchtling Europäische Zusammenarbeit Drittland Exterritorialität Bosnien und Herzegowina europäische Sicherheit Grenzkontrolle Abkommen (EU) Grundrechte illegale Zuwanderung
Gesamtergebnis: 565 Dafür
565 Dafür
83 Dagegen
14 Enthaltung
79 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Vereinbarung ermöglicht der EU-Grenzschutzagentur Frontex operative Einsätze in Bosnien und Herzegowina zur Stärkung des Grenzmanagements. Ziel ist die Bekämpfung irregulärer Migration und grenzüberschreitender Kriminalität an den EU-Außengrenzen. Die Zusammenarbeit soll Migrationsströme besser steuern und Rückführungsmaßnahmen effizienter gestalten. Gleichzeitig werden Grundrechte und EU-Standards bei Grenzkontrollen verbindlich sichergestellt. Die Maßnahme folgt ähnlichen Abkommen mit anderen Westbalkanstaaten und stärkt die regionale Stabilität.
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