Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Referenz: A10-0241/2025

Datum: 17.12.2025

künstliche Intelligenz Forschungspolitik der EU öffentlich-private Partnerschaft Informationstechnologie neue Technologie Forschungsinfrastruktur Big Data Cloud-Computing Datenverarbeitung Innovation angewandte Informatik europäisches Gemeinschaftsunternehmen
Gesamtergebnis
604
81
604 Dafür
37 Dagegen
18 Enthaltung
81 Nicht abgestimmt
Die Änderung der Verordnung zielt darauf ab, die europäische Hochleistungsrechen-Infrastruktur durch die Einführung von KI-Gigafabriken zu stärken. Diese sollen die Entwicklung fortschrittlicher KI-Modelle ermöglichen und die technologische Souveränität der EU sichern. Finanzielle Mittel aus Horizont Europa, Digitales Europa und der Fazilität „Connecting Europe“ werden aufgestockt, um den Ausbau zu unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und der geografischen Ausgewogenheit der Standorte. Ziel ist es, Europas Wettbewerbsfähigkeit in Schlüsseltechnologien wie Quantencomputing und KI global zu festigen.
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