Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren, Berichte zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf die Governance im Bereich Daten und Interoperabilität, Aussetzungen von Zahlungen im Rahmen des jährlichen Leistungsabschlusses sowie Kontrollen und Sanktionen

Referenz: A10-0164/2025

Datum: 16.12.2025

System zur Finanzierung der EU Agrarbeihilfe EGFL Mitgliedstaat der EU Aussetzung der Hilfe ländliche Entwicklung Strategisches Management Agrarausgabe EU-Direktzahlungen Verwaltungsformalität ELER
Gesamtergebnis
629
78
629 Dafür
17 Dagegen
16 Enthaltung
78 Nicht abgestimmt
Die Verordnung zielt darauf ab, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) durch gezielte Anpassungen zu vereinfachen und flexibler zu gestalten. Besonders berücksichtigt werden sollen Bedürfnisse von Kleinerzeugern, Junglandwirten und ökologisch wirtschaftenden Betrieben, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Das Konditionalitätssystem wird für bestimmte Gruppen gelockert, etwa durch Ausnahmen für Kleinerzeuger mit weniger als 10 Hektar. Krisenzahlungen bei Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsbedingungen werden eingeführt, um Landwirte schneller zu unterstützen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren für Änderungen der GAP-Strategiepläne beschleunigt werden, indem nur noch strategische Anpassungen der Kommission vorgelegt werden müssen.
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