Änderung der Verordnungen (EU) 2021/694, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697, (EU) 2021/1153, (EU) 2023/1525 und (EU) 2024/795 im Hinblick auf Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt zur Umsetzung des Plans „ReArm Europe“

Referenz: A10-0172/2025

Datum: 16.12.2025

Haushaltsplan der EU europäische Rüstungspolitik transeuropäisches Netz europäische Verteidigungspolitik europäische Sicherheit EU-Aktion gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Sicherheit kritischer Infrastrukturen Transportinfrastruktur EU-Investition Technologie mit doppeltem Verwendungszweck Rüstungsgüter Finanzierung der EU
Gesamtergebnis
519
119
77
519 Dafür
119 Dagegen
25 Enthaltung
77 Nicht abgestimmt
Die Verordnung zielt darauf ab, verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt durch den Plan „ReArm Europe“ zu stärken. Sie schafft Anreize für Forschung, Entwicklung und industrielle Kapazitäten im Sicherheits- und Verteidigungssektor, um die strategische Autonomie der EU zu erhöhen. Besonders gefördert werden Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie grenzüberschreitende Kooperationen in der Rüstungsindustrie. Die Änderungen umfassen die Integration von Verteidigungstechnologien in bestehende EU-Programme wie „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“. Ziel ist es, die Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen zu verbessern und die Zusammenarbeit mit der NATO zu vertiefen.
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