Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit zugewiesenen Beträge

Referenz: A10-0233/2025

Datum: 16.12.2025

Ausführung des Haushaltsplans öffentliche Ausgaben Allokation Austritt aus der EU wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt Gesamthaushaltsplan (EU) Mehrjähriger Finanzrahmen konjunkturelle Erholung Haushaltsordnung das Vereinigte Königreich
Gesamtergebnis
619
78
619 Dafür
6 Dagegen
37 Enthaltung
78 Nicht abgestimmt
Die Verordnung passt die finanziellen Zuweisungen der Brexit-Anpassungsreserve an, um eine Kürzung von 584 Millionen Euro umzusetzen. Diese Anpassung folgt der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021–2027, die auf geopolitische Herausforderungen reagiert. Ziel ist es, die verbleibenden Mittel von 3,4 Milliarden Euro rechtlich und finanziell konsistent mit dem EU-Haushalt 2025 zu gestalten. Bereits erfolgte Auszahlungen oder Übertragungen auf die Aufbau- und Resilienzfazilität bleiben unberührt. Die Änderung dient der Rechtssicherheit für die Verteilung der verbleibenden Mittel an die Mitgliedstaaten.
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