Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

Datum: 27.11.2025 · Referenz: A10-0208/2025

Binnenmarkt Transparenz des Entscheidungsprozesses Erbringung von Dienstleistungen Drittland Offenlegung von Daten Verwaltungstransparenz Entscheidungsprozess Interessengruppe Angleichung der Rechtsvorschriften Haftung Wirtschaftstätigkeit Dienstleistung
Gesamtergebnis: 392 Dafür
392 Dafür
88 Dagegen
133 Enthaltung
128 Nicht abgestimmt
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Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Richtlinie zielt darauf ab, harmonisierte Transparenzanforderungen für Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern innerhalb der EU einzuführen. Sie soll einheitliche Standards schaffen, um ungleiche Wettbewerbsbedingungen und hohe Befolgungskosten für grenzüberschreitende Lobbyaktivitäten zu vermeiden. Der Fokus liegt auf der Offenlegung von Tätigkeiten, die politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzgebungsverfahren beeinflussen könnten. Ausnahmen gelten für diplomatische Aktivitäten, Rechtsberatung und akademische Forschung, sofern diese nicht gezielt der Einflussnahme dienen. Ziel ist es, demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken und öffentliche Vertrauensbildung zu fördern.
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