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Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 in Bezug auf die Ursprungskennzeichnung von Obst und Gemüse mit Ursprung im Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung der Westsahara

Datum: 26.11.2025

Frischgemüse Westsahara Frischobst Ursprungserzeugnis Verbraucherinformation Einfuhr (EU) Vermarktungsnorm Etikettierung Marokko
Gesamtergebnis
359
188
76
112
359 Dafür
188 Dagegen
76 Enthaltung
112 Nicht abgestimmt
Die Änderung der Delegierten Verordnung betrifft die Ursprungskennzeichnung von Obst und Gemüse aus der Westsahara. Ziel ist es, die klare Trennung des Gebiets von Marokko gemäß EU-Rechtsprechung umzusetzen. Die aktuelle Fassung ermöglicht jedoch mehrdeutige Kennzeichnungen, die Verbraucher irreführen könnten. Dies widerspricht bestehenden EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung und Transparenz. Die Entschließung lehnt die Verordnung ab, um Rechtssicherheit und faire Handelspraktiken zu gewährleisten.
Elisabeth Grossmann
Foto von Elisabeth Grossmann
Land: Österreich Österreich

Fraktion: Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D)

Reden: 31
Meine Stimme:
Dafür
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