Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten und Änderung der Verordnung (EU) 2016/794

Referenz: A10-0109/2025

Datum: 25.11.2025

Verbrechensbekämpfung Biometrik organisiertes Verbrechen Frontex Europol Informationsaustausch Arbeitsweise der Organe polizeiliche Zusammenarbeit Menschenhandel Migrant illegale Zuwanderung grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Gesamtergebnis
556
74
103
556 Dafür
74 Dagegen
7 Enthaltung
103 Nicht abgestimmt
Die Verordnung zielt auf eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel in der EU ab. Ein zentrales Europäisches Zentrum für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität bei Europol wird als ständige Struktur etabliert, um operative und strategische Unterstützung zu leisten. Die Mitgliedstaaten sollen spezialisierte Dienste benennen und den Informationsaustausch über sichere Plattformen wie SIENA verbessern. Europol erhält erweiterte Befugnisse zur Koordinierung grenzüberschreitender Ermittlungen und zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Datenschutz und Grundrechte bleiben dabei durch klare rechtliche Vorgaben gewahrt.
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