Einwand gemäß Artikel 115 Absätze 2 und 3 der Geschäftsordnung gegen den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Raps der Sorte MON 88302 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates

Referenz: B10-0490/2025

Datum: 25.11.2025

Pestizidrückstände Herbizid Nahrungsmittel Verkaufserlaubnis Lebensmittelüberwachung transgene Pflanze Lebensmittelsicherheit Futtermittel Raps Durchführungsbeschluss
Gesamtergebnis
456
166
97
456 Dafür
166 Dagegen
21 Enthaltung
97 Nicht abgestimmt
Die Erneuerung der Zulassung für genetisch veränderten Raps MON 88302 wird aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsbedenken infrage gestellt. Kritisch gesehen werden die Glyphosattoleranz des Rapses sowie mögliche Risiken für Biodiversität und Ökosysteme. Die EFSA bewertete zwar keine neuen Gefahren, doch Langzeitfolgen und kombinierte Auswirkungen blieben unberücksichtigt. Das Parlament bemängelt unzureichende Überwachungspläne und fordert die Anwendung des Vorsorgeprinzips. Zudem wird eine Reform des Zulassungsverfahrens für GVO verlangt, um demokratische Defizite zu beheben.
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