Gutachten des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit des vorgeschlagenen Abkommens über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur mit den Verträgen

Referenz: B10-0479/2025

Datum: 13.11.2025

digitaler Inhalt Elektronischer Handel Ratifizierung eines Abkommens Verbraucherschutz digitaler Binnenmarkt grenzüberschreitender Datenverkehr Singapur digitale Wirtschaft Handelsabkommen (EU)
Gesamtergebnis
136
432
71
101
136 Dafür
432 Dagegen
71 Enthaltung
101 Nicht abgestimmt
Das geplante Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur soll den digitalen Markt durch mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz stärken. Kritisch wird die Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten wie Datenschutz und Privatsphäre bewertet, da Schutzklauseln im Abkommen enger gefasst sind als in der EU-Charta. Besonders problematisch ist die fehlende Definition von 'Quellcode', die regulatorische Maßnahmen zu KI und Algorithmen einschränken könnte. Da Singapur keinen Angemessenheitsbeschluss nach der DSGVO besitzt, bestehen Bedenken hinsichtlich des grenzüberschreitenden Datenverkehrs. Das Parlament fordert daher ein Gutachten des EuGH zur Vertragskonformität des Abkommens ein.
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