Abkommen über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur

Referenz: A10-0190/2025

Datum: 13.11.2025

Elektronischer Handel Verbraucherschutz grenzüberschreitender Datenverkehr Ratifizierung eines Abkommens Singapur Handelsabkommen (EU) digitale Wirtschaft digitaler Inhalt
Gesamtergebnis
572
109
572 Dafür
18 Dagegen
41 Enthaltung
109 Nicht abgestimmt
Das Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur ist das erste eigenständige Abkommen dieser Art und setzt neue Standards für digitale Handelsregeln. Es zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Datenverkehr zu erleichtern, Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und Verbraucherrechte im digitalen Raum zu stärken. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen durch vereinfachte Prozesse und den Schutz geistigen Eigentums profitieren. Gleichzeitig bleibt der politische Spielraum der EU erhalten, um Datenschutz und Grundrechte zu wahren. Das Abkommen dient als Vorbild für künftige digitale Handelsverträge, insbesondere im indopazifischen Raum.
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