Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 in Bezug auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht

Datum: 10.07.2025 · Referenz: A10-0134/2025

elektrischer Akkumulator Umweltschutz Verkaufserlaubnis gefährlicher Abfall CE-Konformitätskennzeichnung Abfallwirtschaft Elektronikschrott Etikettierung Verbraucherinformation Sicherheit des Produkts
Gesamtergebnis: 542 Dafür
542 Dafür
97 Dagegen
12 Enthaltung
90 Nicht abgestimmt
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Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Batterieverordnung (EU) 2023/1542 wird verschärft.
  • Sorgfaltspflichten für Wirtschaftsakteure ausgeweitet.
  • Parlament stimmt Vorschlag einstimmig zu.
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