Verordnung der Kommission zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyproconazol und Spirodiclofen in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Datum: 18.09.2024 · Referenz: B10-0021/2024

Berichterstatter/in: Anja Hazekamp, Martin Häusling, Michal Wiezik +1 · Federführender Ausschuss:

Pestizidrückstände Pflanzenschutzrecht Einfuhr (EU) Verkaufserlaubnis Lebensmittelsicherheit Giftstoff Pflanzenschutzmittel Gesundheitsrisiko
Gesamtergebnis: 522 Dafür
522 Dafür
127 Dagegen
28 Enthaltung
39 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Ablehnung der Kommissionsverordnung zu Cyproconazol-Rückständen.
  • Forderung nach Standardwert 0,01 mg/kg für alle Erzeugnisse.
  • Schutz der EU-Landwirte vor Wettbewerbsnachteilen.
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