Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten

Datum: 24.04.2024 · Referenz: A9-0076/2024

Offenlegung von Daten Verwaltungskontrolle Informationsaustausch Benchmarking Finanzmarkt Drittland Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Institutionelle Zuständigkeit (EU) Verbraucherschutz Preisindex Finanzbestimmung Finanzkontrolle
Gesamtergebnis: 530 Dafür
530 Dafür
36 Dagegen
14 Enthaltung
287 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Änderung der Referenzwert-Verordnung (EU) 2016/1011 zur Fokussierung auf signifikante und kritische Referenzwerte.
  • Einführung freiwilliger Beaufsichtigung für kleinere Referenzwerte.
  • Striktere Regeln für ESG-Referenzwerte und Klimaindizes.
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