Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten (Neufassung)

Datum: 10.04.2024 · Referenz: A8-0212/2017

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