Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 des Europäischen Parlaments und des Rats über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Datum: 07.02.2024 · Referenz: A9-0021/2024

Berichterstatter/in: Birgit Sippel · Federführender Ausschuss:

Abweichung vom EU-Recht Angleichung der Normen Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis persönliche Daten Kinderpornografie Regelung im Telekommunikationswesen Datenschutz Pädophilie sexuelle Gewalt Jugendschutz
Gesamtergebnis: 496 Dafür
496 Dafür
111 Dagegen
22 Enthaltung
76 Nicht abgestimmt
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Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Verlängerung der Verordnung (EU) 2021/1232 bis 3. Mai 2025.
  • Standardisierung der Berichte im CSV-Format für Anbieter.
  • Präzisierung der Meldepflichten für sexuellen Missbrauch von Kindern.
Änderungsanträge
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