Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds

Datum: 07.02.2024 · Referenz: A9-0020/2023

Berichterstatter/in: Isabel Benjumea Benjumea · Federführender Ausschuss:

Gesamtergebnis: 576 Dafür
576 Dafür
40 Dagegen
19 Enthaltung
70 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Änderungen für alternative Investmentfonds (AIF) und OGAW beschlossen.
  • Harmonisierung von Liquiditätsmanagement und Übertragungsregeln.
  • Frist für ESMA-Bericht zu Übertragungspraxis: 24 Monate.
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