Die Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs des EU-Rechts

Datum: 21.11.2023 · Referenz: A9-0341/2023

Berichterstatter/in: Jana Toom, Cyrus Engerer · Federführender Ausschuss:

Gerichtshof der Europäischen Union Europäische Verträge Vorrang des EU-Rechts Urteil Anwendung des EU-Rechts Verfassungsgerichtsbarkeit Rechtsstaat Besitzstand der Gemeinschaft Mitgliedstaat der EU
Gesamtergebnis: 466 Dagegen
144 Dafür
466 Dagegen
12 Enthaltung
80 Nicht abgestimmt
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