Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien (Euro 7) und Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009

Datum: 09.11.2023 · Referenz: A9-0298/2023

CO2-Neutralität Marktüberwachung Verschmutzung durch das Auto Kraftstoff Motor Produktlebenszyklus technische Norm elektrischer Akkumulator Musterzulassung Fahrzeugausrüstung Kraftfahrzeug Energieverbrauch
Gesamtergebnis: 329 Dafür
329 Dafür
230 Dagegen
41 Enthaltung
267 Nicht abgestimmt
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