Einwand gemäß Artikel 112 Absätze 2 und 3 der Geschäftsordnung gegen einen Durchführungsrechtsakt zur Verlängerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Baumwolle der Sorte 281-24-236 × 3006-210-23 enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr gewonnen werden

Datum: 11.05.2023 · Referenz: B9-0232/2023

Verkaufserlaubnis Herbizid Gesundheitsrisiko Futtermittel Demokratiedefizit Lebensmittelsicherheit wissenschaftliches Gutachten Nahrungsmittel transgene Pflanze Durchführungsbeschluss Baumwolle
Gesamtergebnis: 394 Dafür
394 Dafür
169 Dagegen
17 Enthaltung
287 Nicht abgestimmt
Filter nach Land
← Zurück