Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Datum: 10.11.2022 · Referenz: A9-0059/2022

Berichterstatter/in: Pascal Durand

Verwaltungsformalität Tätigkeitsbericht Veröffentlichung der Konten dauerhafte Entwicklung Rechnungsprüfung Menschenrechte Anpassung an den Klimawandel Auswirkung auf die Umwelt Offenlegung von Daten Finanzmarkt Rechnungsabschluss soziale Verantwortung von Unternehmen Buchprüfung
Gesamtergebnis: 525 Dafür
525 Dafür
60 Dagegen
28 Enthaltung
91 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung für große und börsennotierte Unternehmen verpflichtend.
  • Klimaneutralität bis 2050 als zentrales Ziel des Grünen Deals.
  • KMU erhalten freiwillige vereinfachte Berichtsstandards.
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