Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf die aufsichtliche Behandlung global systemrelevanter Institutsgruppen mit einer multiplen Abwicklungsstrategie und eine Methode für die indirekte Zeichnung von Instrumenten, die zur Erfüllung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten berücksichtigungsfähig sind

Datum: 13.09.2022 · Referenz: A9-0020/2022

Berichterstatter/in: Jonás Fernández · Federführender Ausschuss:

Gesamtergebnis: 465 Dafür
465 Dafür
42 Dagegen
116 Enthaltung
81 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: KI-Zusammenfassung mit Mistral
  • Anpassung MREL-Anforderungen für global systemrelevante Banken.
  • Einführung indirekter Zeichnung berücksichtigungsfähiger Instrumente.
  • Umsetzung ab 1. Januar 2024 verpflichtend.
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