Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf die aufsichtliche Behandlung global systemrelevanter Institutsgruppen mit einer multiplen Abwicklungsstrategie und eine Methode für die indirekte Zeichnung von Instrumenten, die zur Erfüllung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten berücksichtigungsfähig sind

Datum: 13.09.2022 · Referenz: A9-0020/2022

Gesamtergebnis: 465 Dafür
465 Dafür
42 Dagegen
116 Enthaltung
244 Nicht abgestimmt
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