Einwand gemäß Artikel 112 Absätze 2 und 3 GO hinsichtlich der Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe oder von Gruppen derselben, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben

Datum: 23.06.2022 · Referenz: B9-0327/2022

tierärztliche Überwachung lebendes Tier Gesundheitsüberwachung tierisches Erzeugnis Gesundheitsrisiko Infektionskrankheit tiermedizinisches Erzeugnis Gesundheit der Tiere Antibiotikum antimikrobielle Resistenz
Gesamtergebnis: 280 Dagegen
269 Dafür
280 Dagegen
46 Enthaltung
271 Nicht abgestimmt
Filter nach Land
← Zurück