Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV

Angenommen

Referenz: A9-0249/2021

Datum: 15.09.2021

Fraktionslose Mitglieder (NI) Logo

NIFraktionslose Mitglieder (NI)

187 Mitglieder

Abstimmungsergebnis der Fraktion

  • 84Dafür
  • 70Dagegen
  • 26Enthaltung
  • 7Nicht abgestimmt

Mehrheit der Fraktion: Dafür · 96 weichen ab

Mehrheit = Position mit den meisten Stimmen der Fraktion; „Nicht abgestimmt“ zählt nicht. Bei Gleichstand gibt es keine Mehrheit und keine Abweichler.

Filter anzeigen
Folge uns auf Instagram@checksomevotes@checksomevotes_en