Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV

Angenommen

Referenz: A9-0249/2021

Datum: 15.09.2021

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PfEIdentity and Democracy (ID)

23 Mitglieder

Abstimmungsergebnis der Fraktion

  • 1Dafür
  • 21Dagegen
  • 1Enthaltung
  • 0Nicht abgestimmt

Mehrheit der Fraktion: Dagegen · 2 weichen ab

Mehrheit = Position mit den meisten Stimmen der Fraktion; „Nicht abgestimmt“ zählt nicht. Bei Gleichstand gibt es keine Mehrheit und keine Abweichler.

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