Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV

Angenommen

Referenz: A9-0249/2021

Datum: 15.09.2021

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NIFraktionslose Mitglieder (NI)

187 Mitglieder

Abstimmungsergebnis der Fraktion

  • 87Dafür
  • 63Dagegen
  • 30Enthaltung
  • 7Nicht abgestimmt

Mehrheit der Fraktion: Dafür · 93 weichen ab

Mehrheit = Position mit den meisten Stimmen der Fraktion; „Nicht abgestimmt“ zählt nicht. Bei Gleichstand gibt es keine Mehrheit und keine Abweichler.

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