Änderung der Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Maschinen, die mit Motoren im Leistungsbereich zwischen 56 kW und 130 kW oder mehr als 300 kW ausgestattet sind, um den Auswirkungen der COVID-19-Krise zu begegnen

Datum: 07.06.2021 · Referenz: C9-0185/2021

Gesamtergebnis: 662 Dafür
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