Objection pursuant to Rule 115(2) and (3): Genetically modified cotton T304-40

Referenz: B10-0108/2026

Datum: 11.02.2026

Gesamtergebnis
428
156
113
428 Dafür
156 Dagegen
22 Enthaltung
113 Nicht abgestimmt
Die erneute Zulassung genetisch veränderter Baumwolle T304-40 steht im Fokus, die Resistenz gegen Schädlinge und das Herbizid Glufosinat aufweist. Kritisch wird die fehlende umfassende Risikobewertung zu langfristigen ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen gesehen. Die Abhängigkeit von Herbiziden und das Auftreten resistenter Unkräuter werden als problematisch für Umwelt und Landwirtschaft bewertet. Das Parlament fordert die Rücknahme des Kommissionsentwurfs und eine Reform des GVO-Zulassungsverfahrens. Ziel ist die Wahrung des Vorsorgeprinzips und die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für EU-Landwirte.
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