Application of the ‘safe third country’ concept

Datum: 10.02.2026 · Referenz: A10-0255/2025

Gesamtergebnis: 396 Dagegen
220 Dafür
396 Dagegen
37 Enthaltung
66 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 lockert die Anforderungen für die Anwendung des „sicheren Drittstaats“-Konzepts. Mitgliedstaaten können nun auch ohne bestehende Verbindung zum Antragsteller handeln, sofern Abkommen mit Drittstaaten vorliegen. Ziel ist eine effizientere und einheitlichere Asylpolitik in der EU, die Missbrauch verhindern und Verfahren beschleunigen soll. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie unbegleitete Minderjährige bleiben von der Regelung ausgenommen, es sei denn, Sicherheitsrisiken bestehen. Transparenz und Koordination zwischen Mitgliedstaaten werden durch Meldepflichten gestärkt.
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