Bilateral safeguard clause of the EU-Mercosur Partnership Agreement and the EU-Mercosur Interim Trade Agreement for agricultural products

Referenz: A10-0254/2025

Datum: 10.02.2026

Gesamtergebnis
483
102
67
67
483 Dafür
102 Dagegen
67 Enthaltung
67 Nicht abgestimmt
Die Verordnung führt eine bilaterale Schutzklausel für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-MERCOSUR-Abkommens ein. Ziel ist es, sensible Agrarsektoren vor Marktstörungen durch erhöhte Einfuhren aus Mercosur-Ländern zu schützen. Die Kommission soll Einfuhren sensibler Produkte ständig überwachen und vierteljährlich Berichte vorlegen. Schwellenwerte für Schutzmaßnahmen wurden gesenkt, um schneller auf Preisdruck oder Mengenanstiege reagieren zu können. Politisch soll damit Vertrauen in das Handelsabkommen gestärkt und faire Wettbewerbsbedingungen gesichert werden.
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