Die Verordnung zielt darauf ab, Marktregeln und Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor der EU anzupassen, um Überproduktion und sinkende Nachfrage auszugleichen. Winzer erhalten die Möglichkeit, auf bestehende Neuanpflanzungsgenehmigungen ohne Sanktionen zu verzichten, um Anreize für ungenutzte Rebflächen zu reduzieren. Mitgliedstaaten dürfen Genehmigungen in Regionen mit Überangebot einschränken, während sie gleichzeitig traditionelle Anbaugebiete und klimaresistente Rebsorten fördern. Harmonisierte Vorschriften für alkoholarme Weine und elektronische Etikettierung sollen Verbraucherinformationen verbessern und den Binnenmarkt stärken. Zudem werden finanzielle Anreize für nachhaltige Investitionen und Krisenmaßnahmen wie Rodung oder Destillation geschaffen.