Die Verordnung zielt auf die Kodifizierung des bestehenden EU-Rechts zum Unionsgeschmacksmuster ab, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Sie fasst die geltende Verordnung (EG) Nr. 6/2002 zusammen, um Rechtsklarheit und Transparenz zu erhöhen. Der Prozess folgt einem beschleunigten Verfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten. Lediglich redaktionelle Anpassungen, wie die Korrektur von Formulierungen in den Erwägungsgründen, wurden vorgenommen. Politisches Ziel ist die Vereinfachung des Zugangs zu einheitlichen Regelungen für den Schutz von Geschmacksmustern in der EU.