Die Verordnung stärkt die Zusammenarbeit nationaler Behörden bei der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Ziel ist es, grenzüberschreitende Verstöße effektiver zu verfolgen, indem Informationsaustausch und Amtshilfe zwischen Mitgliedstaaten verbessert werden. Besonders im Fokus stehen Praktiken, die Landwirte und kleinere Lieferanten benachteiligen, etwa durch Einzelhandelsallianzen. Die Regelungen umfassen klare Fristen für Auskunftsersuchen und Mechanismen zur Vollstreckung von Sanktionen. Politisch soll damit ein fairer Wettbewerb im Binnenmarkt gesichert und die Position schwächerer Marktteilnehmer gestärkt werden.