Die Verordnung zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit und Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU zu stärken. Sie schafft einen Rahmen zur Diversifizierung von Lieferketten und fördert Investitionen in lokale Produktionskapazitäten. Besonders ältere, patentfreie Medikamente sollen durch gezielte Anreize und beschleunigte Genehmigungsverfahren gesichert werden. Die Harmonisierung nationaler Maßnahmen soll Fragmentierung verhindern und den Binnenmarkt stärken. Langfristig soll die strategische Autonomie der EU im Gesundheitssektor gestärkt werden.