Objection pursuant to Rule 114(3): amending Delegated Regulation (EU) 2023/2429 as regards origin labelling for fruit and vegetables originating in the non-self-governing territory of Western Sahara

Datum: 26.11.2025 · Referenz: B10-0506/2025

Gesamtergebnis: 359 Dafür
359 Dafür
188 Dagegen
76 Enthaltung
96 Nicht abgestimmt
Zusammenfassung des Berichts
Quelle: Erklärende Begründung (KI-generiert)
Die Änderung der Delegierten Verordnung betrifft die Ursprungskennzeichnung von Obst und Gemüse aus der Westsahara. Ziel ist es, die klare Trennung des Gebiets von Marokko gemäß EU-Rechtsprechung umzusetzen. Die aktuelle Fassung ermöglicht jedoch mehrdeutige Kennzeichnungen, die Verbraucher irreführen könnten. Dies widerspricht bestehenden EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung und Transparenz. Die Entschließung lehnt die Verordnung ab, um Rechtssicherheit und faire Handelspraktiken zu gewährleisten.
Filter nach Land
← Zurück