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Abstimmungen · EU Parlament
Wie Stasys abgestimmt hat.
Plenarsitzung heute: 5. Oktober 2026
Stasys Jakeliūnas
Litauen LTU
Reden 0
Mandat 2024–2029
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Stasys Jakeliūnas (NI, Litauen) — 1807 Abstimmungen · EU Parlament: 1062 Dafür (58.8%), 111 Dagegen (6.1%), 166 Enthaltung (9.2%), 468 Nicht abgestimmt (25.9%).

Namentliche Abstimmungen · EU Parlament

Wie Stasys Jakeliūnas abgestimmt hat.

Plenarsitzung heute: 5. Oktober 2026
Angenommen

Änderung der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates (Angenommen): 440 Dafür, 49 Dagegen, 84 Enthaltung, 166 Nicht abgestimmt (739 Mitglieder). Stasys Jakeliūnas: Nicht abgestimmt.

21 Mai
2026
21. Mai 2026 · A9-0157/2024
Änderung der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates
A9-0157/2024
Meine Stimme Nicht abgestimmt
Dafür
440
Angenommen

Die Bedeutung von auf Einverständnis basierenden Rechtsvorschriften zu Vergewaltigung in der EU (Angenommen): 447 Dafür, 160 Dagegen, 43 Enthaltung, 87 Nicht abgestimmt (737 Mitglieder). Stasys Jakeliūnas: Nicht abgestimmt.

28 Apr
2026
28. Apr 2026 · A10-0047/2026
Die Bedeutung von auf Einverständnis basierenden Rechtsvorschriften zu Vergewaltigung in der EU
A10-0047/2026
Meine Stimme Nicht abgestimmt
Dafür
447
Angenommen

PV-9-2023-02-15-RCV-ITM-022 (Angenommen): 469 Dafür, 104 Dagegen, 55 Enthaltung, 197 Nicht abgestimmt (825 Mitglieder). Stasys Jakeliūnas: Nicht abgestimmt.

15 Feb
2023
Meine Stimme Nicht abgestimmt
Dafür
469
Angenommen

Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV (Angenommen): 427 Dafür, 119 Dagegen, 140 Enthaltung, 157 Nicht abgestimmt (843 Mitglieder). Stasys Jakeliūnas: Nicht abgestimmt.

16 Sep
2021
16. Sep 2021 · A9-0249/2021
Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuer Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV
A9-0249/2021
Meine Stimme Nicht abgestimmt
Dafür
427
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