Stimmabgabekorrekturen im Europäischen Parlament dienen der nachträglichen Dokumentation des eigentlichen Wählerwillens, falls Abgeordnete durch technische Fehler oder Irrtümer fehlerhafte Voten abgegeben haben. Diese Korrekturen dienen ausschließlich der Transparenz und der politischen Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit, haben jedoch keinerlei Einfluss auf das bereits festgestellte und rechtlich bindende Abstimmungsergebnis. Ein Abgeordneter kann damit lediglich protokollieren lassen, wie er beabsichtigt hatte abzustimmen, ohne dass das offizielle Resultat der Plenarsitzung dadurch revidiert wird.